Endlich habe ich die Mehrwertsteuer von meinem Autokauf zurückerhalten. Nun wird es Zeit, mal ein paar meiner Erfahrungen mit dem Import eines Neuwagens vom Ausland in die Schweiz zu posten. Es war eine ganz schöne Rennerei und ein ziemlicher Aufwand - das war mir vorher nicht wirklich bewusst.
Also:
Wie importiere ich ein Auto von Deutschland in die Schweiz?1. AutokaufNachdem das Strassenverkehrsamt Aargau mich zwingen wollte, den Uralt-Fiesta in die Schweiz zu importieren (
Auto abzugeben) habe ich mich entschlossen, den alten gegen einen neuen Fiesta einzutauschen. Wir konnten ganz gut handeln, also ist der Kauf schnell über die Bühne gegangen.
Tip: Das Autohaus erstattet die Mehrwertsteuer (nicht das Finanzamt). Deshalb beim Kauf schon vereinbaren, dass die Mehrwertsteuer nach dem Export rückerstattet wird.
2. Versicherung für die Ausfuhr (Deckungskarte)Wenn der Liefertermin für das Auto feststeht, dann kann man sich um die Ausfuhrversicherung kümmern.
Hier lohnt es sich, online die Angebote zu vergleichen. Z.B. velangt der ADAC für 30 Tage Versicherung € 160,-
Ich habe mich für
Nondos.com entschieden, weil man die Karten online bestellen und mit Paypal bezahlen kann. Ausserdem gab es die Versicherung dort am billigsten - ich habe für 60 Tage Versicherung €160,- gezahlt.
Tip 1: Vorher beim zuständigen Strassenverkehrsamt in der Schweiz nachfragen, wie lange man auf einen Termin für die Fahrzeuguntersuchung warten muss. Im Aargau sind dies derzeit ca. 4-5 Wochen, deshalb habe ich eine Versicherungskarte für 60 Tage gekauft.
Tip 2: Eine "offene" Deckungskarte bestellen, dort kann man den Versicherungsbeginn sowie andere Angaben wie Kennzeichen und Fahrgestellnummer selbst eintragen.
Tip 3: Auf dem gelben Versicherungsschein unbedingt die schweizerische Anschrift als Heimatanschrift eintragen.
Tip 4: Es handelt sich nur um eine Haftpflichtversicherung die speziell für den Export von Fahrzeugen bestimmt ist. Aus diesem Grund habe ich das neue Auto so wenig wie möglich benutzt bis ich die schweizerische Versicherung abgeschlossen und das Fahrzeug immatrikuliert hatte.
Kosten: € 160,-
3. Autohaus Wenn das Auto dann endlich geliefert wird, erhält man zusammen mit dem Fahrzeug den
Fahrzeugbrief, die
Lieferantenbescheinigung des Herstellers und die
Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Ausserdem erhält man die
EU-Übereinstimmungsbescheinigung, die man für die Anmeldung zur Fahrzeuguntersuchung in der Schweiz benötigt. Diese muss später dann auch immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
4. AusfuhrdokumenteOffiziell führt das Autohaus das Auto aus, man selbst ist nur die Person, die den Export für das Autohaus durchführt.
Die Ausfuhrdokumente habe ich bei einer Spedition erstellen lassen. Das Formular ist doch etwas kompliziert und die Spedition weiss genau was sie in welches Feld des Formulares einsetzen muss damit es an der Grenze keine Probleme gibt.
Man erhält dann die
Ausfuhranmeldung sowie die
Warenverkehrsbescheinigung.
Kosten: € 50,-
5. KFZ-ZulassungNach Vorlage des
KFZ-Briefs und der
Versicherungskarte kann man das
Ausfuhrkennzeichen besorgen und man erhält den
internationalen Zulassungsschein (benötigt man an der Grenze für den deutschen Zoll).
Kosten: € 31,- Ausfuhrkennzeichen, € 45,40 Landratsamt
6. BinnenzollamtMan muss zum zuständigen Binnenzollamt (dort wo das Auto gekauft wurde), und erhält die
abgestempelte Ausfuhranmeldung und
Warenverkehrsbescheinigung.
7. GrenzzollamtIch bin in Thayngen (Schaffhausen) über die Grenze gefahren. Das Zollamt ist das zweistöckige graue Gebäude direkt nach der Grenzkontrolle auf der rechten Seite. Zum Parken gibt es sofort nach der Grenzkontrolle Parkplätze, später hat man keine Parkmöglichkeit mehr. Man kann wohl auch rechts an der Grenzkontrolle zur Warenanmeldung vorbeifahren.
Zuerst muss man im Erdgeschoss zum deutschen Zollamt. Hier gibt man die
Ausfuhranmeldung ab und es wird der
internationale Zulassungsschein abgestempelt.
In der ersten Etage befindet sich das schweizerische Zollamt. Hier wurde ich gleich wieder weggeschickt, es hat noch das
Einfuhrdokument gefehlt. Gegenüber von dem Zollamt gibt es jede Menge Speditionen die einem dieses Dokument sofort ausfüllen und nach ca. 20 Minuten konnte ich dann endlich meine Papiere im der ersten Etage des Zollamtes abgeben (darauf achten, dass man an den Schalter geht, der für die jeweilige Spedition die man sich für das Einfuhrdokument ausgesucht hat zuständig ist).
Kosten: CHF 40,-
Wenn die Papiere bearbeitet sind, dann geht es an die Kasse:
Dies muss alles in Schweizer Franken bezahlt werden:
- Automobilsteuer: 4% des Fahrzeugwerts (netto)
- Gebühren: CHF 7,-
- Mehrwertsteuer: 7.6% des Fahrzeugwerts (netto)
Wenn man die Warenverkehrsbescheinigung EUR1 benutzt hat, dann muss man keinen Zoll bezahlen
Erhalten habe ich hier:
-
abgestempelte Warenverkehrsbescheinigung -
Veranlagungsverfügung MWST mit Zollstempel
-
Veranlagungsverfügung ZOLL mit Zollstempel
-
Prüfungsbericht 13.20A mit Zollstempel (dieser Prüfungsbericht enthält die Stammnummer, die für die Anmeldung zur Fahrzeuguntersuchung sowie die Versicherung benötigt wird)
Tip: Auf jeden Fall daran denken, dass man alles in Franken bezahlen und die Automobilsteuer und Mehrwertsteuer entsprechend umrechnen muss. Ich würde mich auch vorher erkundigen, ob das Zollamt Kartenzahlung erlaubt, ansonsten muss man alles bar bezahlen. In Thayngen kann man übrigens mit Karte bezahlen.
8. Autobahnvignette kaufenWenn man die Autobahn benutzen will auf jeden Fall daran denken, an der Grenze oder der nächsten Tankstelle eine Autobahnvignette für die Schweiz zu kaufen.
9. Autoversicherung abschliessenAm bequemsten schliesst man die Autoversicherung online ab.
Hierfür habe ich unter
Comparis.ch verschiedene Versicherungen miteinander verglichen und dann online einen Vertrag abgeschlossen.
Man benötigt hier auf jeden Fall die
Stammnummer aus dem Prüfungsbericht 13.20A sowie eine
Kopie des Ausländerausweises.
10. AbgasuntersuchungFür die Fahrzeugkontrolle benötigt man eine gültige Abgasuntersuchung. Diese kann man bei jeder Werkstatt vornehmen lassen.
Man erhält dann das
Abgaswartungsdokument, das man zur Fahrzeugkontrolle mitbringen muss.
Tip: Die Kontrollschilder haben ein anderes Format als die deutschen Kennzeichen. Deshalb habe ich mir von der Werkstatt gleich neue Kennzeichenhalter mitgeben lassen.
11. Anmeldung zur FahrzeuguntersuchungHier kann ich nur meine Erfahrungen mit dem Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau teilen. In einem anderen Kanton sieht das eventuell etwas anders aus.
Im Aargau muss man sich vorher schriftlich zur Fahrzeuguntersuchung anmelden. Das geht tatsächlich nur schriftlich und nicht telefonisch oder online.
Hier den Antrag für die Prüfung eines Fahrzeugs herunterladen, ausfüllen und
Folgende Unterlagen mitschicken:
-
Prüfungsbericht 13.20A -
Kopie der EU-Übereinstimmung12. Fahrzeuguntersuchung und ImmatrikulationDas Fahrzeug wird am genannten Termin zur Fahrzeuguntersuchung vorgeführt. Das hat insgesamt keine fünf Minuten gedauert.
Hierfür auf jeden Fall das
Abgaswartungsdokument sowie das Original der
EU-Übereinstimmung mitnehmen.
Dann geht es weiter zur Immatrikulation. Auf der Homepage sind folgende notwendigen Unterlagen aufgeführt:
-
Antrag für die Verkehrszulassung-
Versicherungsnachweis: dieser wird in der Regel elektronisch an das zuständige Strassenverkehrsamt übermittelt
-
Zoll-Mehrwertsteuerquittung (musste ich nicht vorzeigen)
Die anderen aufgeführten Dokumente waren schon für die Fahrzeugprüfung erforderlich.
Nun erhält man endlich die
Kontrollschilder sowie den
Fahrzeugausweis.
Tip: Damit man mit den neuen Kontrollschildern gleich vom Hof fahren kann empfiehlt es sich, einen Schraubenzieher mitzunehmen um die Kennzeichenhalter auszutauschen.
13. BinnenzollamtFür die Rückerstattung der Mehrwertsteuer muss man wieder zum Binnenzollamt. Die
Ausfuhranmeldung die man am deutschen Grenzzollamt abgegeben hat wird elektronisch an das Binnenzollamt übertragen. Man erhält dann die
Bestätigung, dass die Ausfuhr durchgeführt wurde.
14. AutohausBeim deutschen Autohaus folgendes Vorlegen:
-
Bestätigung der Ausfuhr-
Nachweis über Wohnsitz in der Schweiz (z.B. Kopie des Ausländerausweises, wenn dort die Adresse vermerkt ist)
-
Kopie des internationalen Zulassungsscheins-
Kopie des schweizerischen Fahrzeugscheins-
KontoinformationenUnd dann gibt es relativ schnell die zuviel gezahlte Mehrwertsteuer zurück.
Ich habe mal ausgerechnet, was unterm Strich rauskommt. Berücksichtigt habe ich auch die ganzen Kosten, die mit dem Export zusammenhängen. Nicht berücksichtigt habe ich, was ich in der Schweiz für die Versicherung, die Abgasuntersuchung, Fahrzeuguntersuchung und Immatrikulation bezahlen musste - das wäre bei einem Kauf in der Schweiz genauso angefallen.
Zurückbekommen habe ich ca. € 666,-
Was sich nicht wirklich berechnen lässt ist, wieviel man gegenüber einem Kauf in der Schweiz tatsächlich gespart hat. Die Ausstattungspakete sind hier etwas anders und die Motorvariante dich ich wollte gab es zum Zeitpunkt meiner Bestellung in der Schweiz noch nicht. Zudem kann ich schlecht abschätzen, wieviel man hier in der Schweiz an Rabatt aushandeln kann. Vom Hörensagen weiss ich, dass es kaum Rabatt gibt - in Deutschland waren dieses Frühjahr deutlich über 10% Rabatt drin.